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***  DIE WEBSITE ZUM RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ WIRD DEMNÄCHST ÜBERARBEITET  (06.11.2009)  ***

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat im Sommer 2008 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) von 1935 abgelöst.

Gegenstand des neuen RDG ist die Regelung der aussergerichtlichen Rechtsdienstleistung, wobei Rechtsdienstleistungen auch in anderen Gesetzen geregelt werden können. Die gerichtlichen Rechtsdienstleistungen sollen künftig in den Berufs- und Prozeßordnungen geregelt werden.

Zweck dieser Seite ist die Information über das RDG in seiner Entstehung und künftig seine Entwicklung in Literatur und Rechtsprechung.


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